Beratungs- und Beschwerdewege

em Kath. Seelsorgebereich Frankenwald ist daran gelegen, den anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sowie deren Angehörigen, bei Sorgen, Konflikten, Beschwerden oder Veränderungswünschen offen zu begegnen und ihnen Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Dazu sind wir bemüht, öffentliche, vielfältige, transparente, diskrete und verbindliche Beschwerdewege einzurichten, um eine beschwerdefreundliche Einrichtungskultur zu schaffen.
Möglichkeiten zur Beschwerde
Beschwerde ist möglich bei Missachtung eigener persönlicher Rechte, dem Nichtbeachten vereinbarter Regeln in Gruppen und Einrichtungen, bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex, so wie bei allen Vorgängen in den unterschiedlichen Gruppen und Kreisen der Einrichtung die als störend und verstörend empfunden werden.
Beschwerdewege
Im Kath. Seelsorgebereich Frankenwald haben wir uns über folgende Beschwerdewege Gedanken gemacht:
Reflexionsrunden und Abschlussreflexionen
- Aktuelle Beschwerdesysteme mit Reflexionsrunden im Plenum haben sich bei den unterschiedlichsten Veranstaltungen im Seelsorgebereich bewährt und sollen in dieser Form Teil jeglicher Veranstaltungen sein.
- Die jeweiligen Leiter, bzw. Gruppenleiter, oder Bezugspersonen der Gruppen verpflichten sich, Raum zu schaffen, damit Beschwerde möglich ist.
Digitaler Kummerkasten
- Um den Kindern und Jugendlichen eine niederschwellige Möglichkeit zu bieten, Sorgen und Probleme, aber auch Wünsche, Anregungen und Kritik diskret zu äußern, gibt es ein digitales Kontaktformular auf der Homepage des Seelsorgebereiches Frankenwald.
- Das Kontaktformular kann auch anonym ausgefüllt werden.
- Das ausgefüllt Kontaktformular wird gesendet an die Präventionsbeauftragten des Seelsorgebereiches Frankenwald.
Link zum digitalen Kummerkasten
Ansprechpartner
- Grundsätzlich können Beschwerden bei allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern des Seelsorgebereichs persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder ähnlichem vorgetragen werden.
- Alle Mitarbeiter müssen die an sie herangetragenen Beschwerden anhören, ernst nehmen und gegebenenfalls an die nächsthöhere Beschwerdeinstanz weiterleiten.
- Daneben ist es sinnvoll in den einzelnen Gruppen und Kreisen Gruppensprecher zu wählen, die als Ansprechpartner und Vermittler fungieren.
- Darüber hinaus werden für unseren Seelsorgebereich 3 Personen (m/w/d) bestimmt, die als Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche im persönlichen Gespräch zur Verfügung stehen.
- Neben den internen Ansprechpartnern muss darüber hinaus aber auch auf geeignete externe Ansprechpartner wie zum Beispiel die Telefonseelsorge oder ähnliches hingewiesen werden.
Anonyme Beschwerden
- Die erfolgreiche Bearbeitung einer Beschwerde setzt die Kenntnis der beteiligten Personen voraus. Bleibt eine Beschwerde anonym, sind Rückfragen und Rückmeldung nicht möglich. Direkte Konsequenzen bleiben im Normalfall aus.
- Trotzdem können anonyme Beschwerden Stimmungsbilder vermitteln oder auf Missstände hindeuten und Mitarbeitende dazu anregen, genauer hinzuschauen und die aufgeworfenen Themen bei Kindern und Jugendlichen anzusprechen.
Beschwerdeflyer
Hier auf dieser Seite befindet sich der Flyer „Beschwerdeweg“, dessen Inhalte für alle Pfarreien verbindlich sind. Darüber hinaus hat jede Gemeinde eigene Möglichkeiten zu entscheiden, welche Beschwerdewege zusätzlich notwendig und sinnvoll erscheinen.
Umgang mit Beschwerden
- Grundsätzlich müssen alle Beschwerden ernst genommen und bearbeitet werden. Neben der Klärung von Anliegen, Erwartungen und Lösungsvorschlägen sollte eine Klärung unter Beteiligung der betreffenden Konfliktparteien und zuständigen Leitungspersonen angestrebt werden.
- Personen, die eine Beschwerde formulieren, haben ein Recht auf Feedback und werden über den Sachstand, sowie Entscheidungen und Veränderungsmöglichkeiten informiert.
- Beschlossene Maßnahmen müssen von den verantwortlichen Mitarbeitern eingeleitet und in ihrer Umsetzung überprüft werden.
- Neben der Dokumentation des Beschwerdevorgangs gibt es eine Auswertung der Beschwerde um gegebenenfalls wiederkehrende Probleme oder Folgeprobleme zu erkennen und eine Überprüfung, bzw. Weiterentwicklung des Beschwerdeverfahrens zu ermöglichen.