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Verhaltenskodex

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Datum:
Veröffentlicht: 16.11.22

Kirche soll ein Ort sein, an dem sich alle Menschen sicher und wohl fühlen. Wenn Menschen sich öffnen, um ihren Glauben in der Gemeinschaft zu leben, werden sie verletzlich. Immer dann, wenn Menschen in Offenheit und Vertrauen miteinander und mit ihren Bezugspersonen umgehen, schafft das Nähe, die auch ausgenutzt, enttäuscht und missbraucht werden kann.

Damit die Verwundbarkeit von Menschen nicht ausgenutzt wird, beachten wir im kath. Seelsorgebereich Frankenwald folgende Regeln und Verhaltensstandards:

Gestaltung von Nähe und Distanz

  • Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
  • Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen sehr ernst und respektieren diese. Wir überlassen den Schutzbefohlenen die Grenzziehung bei der Gestaltung von Nähe.
  • Einzelgespräche finden nur in den dafür vom jeweiligen Rechtsträger vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt, wenn sie pädagogisch sinnvoll sind und andere Mitarbeitende oder Verantwortliche vorab oder unmittelbar danach darüber informiert wurden.
  • Zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen dürfen keine herausgehobenen, intensiven freundschaftlichen Beziehungen bestehen. Rollenschwierigkeiten (aufgrund von familiären Situationen oder bereits vorher bestandenen Freundschaften) werden im Vorfeld klar kommuniziert.
  • Es gibt keine individuellen Geheimnisse zwischen Erwachsenen und Minderjährigen.
  • Wir pflegen generell einen zurückhaltenden Umgang mit Geschenken. Aus diesem Verständnis heraus achten wir darauf, dass Geschenke oder Belohnungen transparent vergeben werden, abgelehnt werden können und nicht an Gegenleistungen geknüpft sind.
  • Bei Spielen und Arbeitsmethoden achten wir auf einen angemessenen Körperkontakt, thematisieren dies vor der Durchführung und wahren stets die persönlichen Grenzen der Schutzbefohlenen.

Interaktion, Kommunikation

Die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden im Seelsorgebereich Frankenwald sind sich ihrer Rolle als Vorbild bei Sprache und Wortwahl bewusst. Aus diesem Verständnis heraus achten wir darauf, dass:

  • Jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation in Sprache und Wortwahl durch Wertschätzung und einen auf die Bedürfnisse und das Alter der Schutzperson angepassten Umgang geprägt ist.
  • Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Schutzbefohlene mit ihrem bevorzugten Namen angesprochen werden.
  • Sexualisierte Sprache in Form von Bemerkungen und Bloßstellungen in keinem Zusammenhang verwendet und auch unter den Kindern nicht geduldet wird.
  • Wir bei sprachlichen Grenzverletzungen einschreiten und Position beziehen.
  • Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit Kleidung tragen, die den Maßgaben der Kultur der Achtsamkeit und ihrer Rolle entsprechen. Sie nehmen bei der Wahl ihrer Kleidung in angemessener Weise Rücksicht auf das Anstandsgefühl der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.

Veranstaltungen und Reisen

  • Wenn wir mit Schutzbefohlenen in den Pfarreien unseres Seelsorgebereiches arbeiten, spielen, zusammentreffen etc., geschieht das in Räumlichkeiten der jeweiligen Pfarrei und in einer offenen Atmosphäre. Die Räumlichkeiten sind zu jeder Zeit für andere zugänglich. Räume innerhalb eines Gebäudes werden während ihrer Nutzung nicht abgeschlossen.
  • In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen achten wir darauf, dass der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer (minderjährigen) Schutzperson unterbleibt.
  • Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, achten wir darauf, dass Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, muss sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
  • Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen - insbesondere mit Kindern und Jugendlichen- im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten stellen wir sicher, dass Leitende und Teilnehmende sowie Teilnehmende unterschiedlichen Alters und Geschlechts in getrennten Räumen schlafen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.
  • Qualifizierte Erwachsene, die Kinder und Jugendliche auf Fahrten und Reisen begleiten, haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt, eine Präventionsschulung besucht sowie den vorliegenden Verhaltenskodex inklusive Selbstauskunftserklärung unterschrieben.

Wahrung der Intimsphäre

Der Schutz der Privat- und Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Daher beachtet jede/r haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterin und Mitarbeiter im kath. Seelsorgebereich Frankenwald folgende Verhaltensregeln:

  • Ich wahre die Intimsphäre anderer Personen.
  • Ich leiste Hilfestellungen (z. B. beim Ankleiden) nur mit Einverständnis der Kinder und Jugendlichen und kläre dies, wenn möglich, vorher mit den Erziehungsberechtigten ab.
  • Ich ziehe mich nicht vor Kindern und Jugendlichen um, gehe nicht mit ihnen gemeinsam auf Toilette und dusche separat.
  • Körperkontakt ist sehr sensibel zu handhaben und nur für die Dauer oder zum Zweck einer Versorgung, wie z. B. erste Hilfe, Trost und Pflege, oder bei pädagogischen und gesellschaftlich zulässigen Spielen / Arbeitsmethoden erlaubt.
  • Wenn von Seiten der Kinder und Jugendlichen Nähe gesucht wird, dann muss die Initiative von den Kindern und Jugendlichen ausgehen und von den Erwachsenen in einem vertretbaren Rahmen zugelassen werden.
  • In Erste-Hilfe-Situationen achte ich besonders auf individuelle Grenzen und die Intimsphäre des Kindes. Ich erkläre altersentsprechend, welche Behandlung nötig ist. Im Zweifelsfall beziehe ich die Sorgeberechtigten und/oder medizinische Hilfe mit ein. Wenn möglich, bin ich als Bezugsperson ist nicht alleine mit dem verletzten Kind.

Gestaltung pädagogischer Programme und Arbeitsmaterialien, Disziplinierungsmaßnahmen

Wir fördern in unserem Seelsorgebereich eine fehlerfreundliche Kultur, in der sich Menschen entwickeln können, auch wenn sie nicht immer unseren Vorstellungen gemäß handeln. Sie müssen aber die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu reflektieren und zu verändern. Mit Fehlern wird von allen Seiten sehr offen und konstruktiv umgegangen.

  • Bei einer Konfliktlösung hören wir allen Seiten zu. Bei einer Ermahnung bleiben wir freundlich, sachlich und versuchen, ein Gespräch auf Augenhöhe zu führen.
  • Disziplinarmaßnahmen werden von den Verantwortlichen fair, transparent, altersgemäß und dem Fehlverhalten angemessen angewendet. Je nach Fehlverhalten und anschließender Sanktion suchen wir im Nachgang das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.
  • Wir werden jedoch niemals körperliche Gewalt, Nötigung, Drohungen oder Freiheitsentzug anwenden oder dieses androhen.
  • Sogenannte Mutproben sind nicht gestattet.
  • Die Auswahl sämtlicher Materialien und Medien (z.B. Filme, Computersoftware, Spiele, Texte und Kopiervorlagen) muss um Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen. Das geltende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für diesen Bereich ist besonders zu beachten.
  • Sämtliche Materialien und Medien mit pornografischen Inhalten sind in allen Kontexten verboten.

Jugendschutzgesetz, sonstiges Verhalten

Wir beachten das geltende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, besonders das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  • Wir halten uns an die gesetzlichen und kirchlichen Bestimmungen und Empfehlungen bei der Herstellung und Nutzung von Filmen, Fotos etc. (Rechte am Bild, Altersfreigaben, etc.). Medien, die wir mit Kindern und Jugendlichen nutzen oder zur Verfügung stellen, sind altersgerecht.
  • Bei Veröffentlichung von Fotos in den Print- oder Onlinemedien der Kirchengemeinde wird vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Es werden keine Fotos von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Print- oder Onlinemedien der Kirchengemeinde veröffentlicht (z. B. in sozialen Netzwerken).
  • Kinder und Jugendliche dürfen mit privaten Handys, Kameras usw. nicht ohne vorherige Zustimmung der Kinder und Jugendlichen fotografiert oder gefilmt werden. Dies darf nur im Kontext der Gemeindeaktivitäten passieren und auch nur der Dokumentation von Gemeindeaktivitäten dienen.
  • Bezugspersonen und Verantwortliche verpflichten sich, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch Schutzpersonen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen.
  • Erwachsene sind sich ihrer Vorbildfunktion im Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken bewusst.