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Seelsorgebereichsrat 

für den Seelsorgebereich Frankenwald

Am 17. Mai 2022 fand die konstituierende Sitzung des Seelsorgebereichsrats Frankenwald statt.

Aufgaben

Der Seelsorgebereichsrat trägt als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken zusammen mit dem Pastoralteam des Seelsorgebereichs Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in dem Seelsorgebereich. Sein Wirken ist sowohl auf das Leben der Kirche wie auch auf gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen im Seelsorgebereich gerichtet. Der Seelsorgebereichsrat berät oder beschließt in allen Fragen, die den Seelsorgebereich als Ganzes oder die Zuständigkeit mehrerer Pfarrgemeinderäte gleichzeitig betreffen. Der Seelsorgebereichsrat fördert das Apostolat der Laien und die Zusammenarbeit der verschiedenen kirchlichen Akteure. Er unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte und Verbände.

Vorstand

Die beiden gleichberechtigten Vorsitzenden des Seelsorgebereichsrates sind Anne Neubauer (Teuschnitz) und Claudia Käfferlein-Scherbel (Förtschendorf).

Neben den beiden Vorsitzenden gehören dem Vorstand der stellvertretende Vorsitzende Jan Regel (Wallenfels) und der Leitende Pfarrer Detlef Pötzl an.

Vertreter des Seelsorgebereichsrates im Diözesanrat ist Michael Schütz (Neuengrün).

Zustimmungs- und Anhörungsrechte des Seelsorgebereichsrates

Das Pastoralteam und der Seelsorgebereichsrat besprechen und erarbeiten gemeinsam alle grundsätzlichen Regelungen in ihrem Seelsorgebereich. Um dies zu gewährleisten, werden Zustimmungs- und Anhörungsrechte festgelegt.

Eine Zustimmung des Seelsorgebereichsrats ist erforderlich vor Entscheidungen über:

  1. die Durchführung und Gestaltung von öffentlichen Festen, öffentlichen Veranstaltungen und Prozessionen des Seelsorgebereichs, sofern diese pfarreiübergreifende Bedeutung haben,
  2. die grundsätzliche Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit des Seelsorgebereichs,
  3. alle dauerhaften und gravierenden Eingriffe in die pastoral-praktische Arbeit in den Pfarreien bzw. innerhalb des Seelsorgebereichs,
  4. die Verabschiedung und Änderung des Pastoralkonzepts des Seelsorgebereichs,
  5. die Rahmenpläne der Gottesdienste hinsichtlich der Orte, Uhrzeiten, Arten und Häufigkeiten sowie
  6. die amtliche Beauftragung von Laien im ehrenamtlichen liturgischen, katechetischen und diakonalen Dienst.

Der Seelsorgebereichsrat ist zu hören vor Entscheidungen über:

  1. Änderung der Grenzen des Seelsorgebereichs oder der Pfarreien,
  2. den Einsatz des pastoralen Personals im Seelsorgebereich,
  3. die Inhalte von Gebäude- bzw. Gebäudenutzungskonzepten sowie
  4. alle weiteren relevanten Fragen, sofern diese pfarreiübergreifende Bedeutung haben.

Bildung von Sachausschüssen

Die Delegierten des Seelsorgebereichsrates haben Sachausschüsse gebildet, um sich einzelnen Themen gezielt widmen zu können. Derzeit gibt es folgende Sachausschüsse:

  • Eine Welt, Schöpfungsverantwortung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit
  • Kinder, Jugend und junge Erwachsene
  • Seniorenpastoral

Alle Sachausschüsse sind offen und dankbar für weitere Interessierte und die Mitglieder der Sachausschüsse freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.